Innerhalb eines
Vereinsjahres findet mindestens eine ordentliche
Mitgliederversammlung statt, die über den Bericht des Vorstandes und
der Kassenrechnung befindet. Die Versammlung ist Beschlussfähig,
wenn mindestens 50% der Mitglieder anwesend sind.
Weitere
Mitgliederversammlungen werden durch den Vorstand einberufen oder
wenn 20% der Mitglieder dies verlangen.
Zu den
Mitgliederversammlungen ergehen Einladungen unter Angabe der
Geschäftspunkte.
Die Einladungen
sind mindestens 10 Tage vor Versammlungsbeginn zu stellen.
Den Vorsitz der
Versammlung führt der Vorsitzende oder ein anderes Mitglied des
Vorstandes.
Über den Verlauf
jeder Versammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden
der Versammlung und dem Protokollanten zu unterzeichnen ist. |